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„Gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie“
„wandeln sich die Krankenkassen vom „Saulus zum Paulus“?“
Seit Anfang 2013 geistert durch die Medien die „Erstattung von Osteopathiebehandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen“.
Und tatsächlich, - es ist keine „Zeitungsente“- mehr als 40 deutsche Krankenkassen erstatten (anteilig & „gedeckelt“) die osteopathische Therapie.
Und doch ist das „Kamel nicht wirklich durch das Nadelöhr gegangen“. Die „Gesetzlichen“ tun dies nicht aus purer Menschenfreundlichkeit – sie haben (wie immer) finanzielle und Wettbewerbsvorteile im Sinn:
Es hat in der Vergangenheit schon andere Verfahren gegeben, die nach langjähriger Existenz außerhalb des konventionellen Medizinbetriebes von einer gesetzlichen Krankenkasse plötzlich anerkannt wurden.
Wenn ein solches Verfahren, wie beispielsweise Akupunktur oder Homöopathie, gesellschaftlich als akzeptiert gilt und in der Öffentlichkeit von großen Teilen positiv wahrgenommen wird, kann es natürlich einer gesetzlichen Kasse einen Vorteil verschaffen, sich durch eine Kostenübernahme in den Vordergrund zu rücken und dadurch einen Mitgliederzuwachs zu generieren.
Sollten daraufhin andere Krankenkassen ihrerseits den Wechsel, bzw. Schwund von Mitgliedern spüren, so werden diese sicherlich in der Anerkennung des jeweiligen Verfahrens nachrücken. Nach einiger Zeit schwindet aber der Wettbewerbsvorteil dahin. Immer mehr Mitglieder nehmen dieses Verfahren in Anspruch und es verursacht dadurch immer mehr Kosten für die gesetzlichen Kassen.
Dies ist der Zeitpunkt, an dem ein solches Verfahren wieder „sang und klanglos“ aus dem Leistungskatalog entfernt wird.
Die Standesvertreter und Therapeuten hinter dem Verfahren stehen dann vor einem Scherbenhaufen, weil immer mehr Therapeuten ausgebildet und die Preise pro Behandlung massiv gedrückt wurden.
Ein solches Szenario muss die Osteopathie aber nicht unweigerlich erwarten. Es sollte aber stets in den Hinterköpfen der Osteopathen und der Patienten die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, dass eine gesetzliche Kasse in einer Anerkennung eines Verfahrens wie der Osteopathie zuerst einen monetären Vorteil sieht. Ein echter Paradigmenwechsel erscheint daher eher unwahrscheinlich.
Trotzdem werden bis auf weiteres mehr Menschen in den Genuß (erstatteter) Osteopathiebehandlungen kommen. Eine Liste der entsprechenden Krankenversicherungen können sie unter herunterladen. Übrigens die „Gesundheitskasse AOK Bayern“ steht nicht auf dieser Liste….